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Erwerbsfähigkeit
Fähigkeit, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarkts tätig zu sein.
Die Erwerbsfähigkeit beschreibt deine Fähigkeit, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens 6 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Entscheidend ist nicht, ob du deinen bisherigen Beruf ausüben kannst, sondern ob du irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verrichten könntest. Bei voller Erwerbsminderung kannst du weniger als 3 Stunden arbeiten, bei teilweiser Erwerbsminderung 3 bis 6 Stunden.
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