Erwerbsminderungsrente: Voraussetzungen, Höhe und Antrag
Die Erwerbsminderungsrente sichert dein Einkommen, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kannst. Hier erfährst du, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, wie hoch die Rente ausfällt und wie du den Antrag stellst.
Volle vs. teilweise Erwerbsminderung
Es gibt zwei Stufen: Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn du weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kannst — egal in welchem Beruf. Teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn du zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten kannst. Bei voller Erwerbsminderung erhältst du die volle Rente, bei teilweiser die Hälfte. Wichtig: Es kommt nicht auf deinen bisherigen Beruf an, sondern auf deine allgemeine Arbeitsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Du musst zwei Bedingungen erfüllen: Erstens mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein (Wartezeit). Zweitens in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Ausnahmen gibt es bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten — hier entfällt die Wartezeit.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Höhe hängt von deinen bisherigen Beiträgen und deinem Alter ab. Als Faustregel: Die volle EM-Rente entspricht etwa der Altersrente, die du zum regulären Rentenalter erhalten würdest. Im Durchschnitt liegt sie bei etwa 950 EUR pro Monat, kann aber je nach Einkommen deutlich höher sein. Seit 2024 gibt es eine verbesserte Zurechnungszeit, die die Rente für jüngere Antragsteller erhöht.
Der Antragsprozess
Den Antrag stellst du bei der Deutschen Rentenversicherung. Du kannst ihn online, per Post oder in einer DRV-Beratungsstelle einreichen. Wichtig: Füge alle relevanten medizinischen Unterlagen bei. Die DRV wird eigene Gutachten erstellen — oft durch einen vom DRV beauftragten Arzt. Dieser Gutachter sieht dich einmalig und kennt deine Vorgeschichte nicht. Deshalb ist es entscheidend, dass deine eigenen Unterlagen vollständig und aussagekräftig sind.
Was tun bei Ablehnung?
Wird dein Antrag abgelehnt, hast du einen Monat Zeit für einen Widerspruch. Die Ablehnungsquote bei Erstanträgen ist hoch, aber viele Ablehnungen werden im Widerspruchsverfahren oder vor dem Sozialgericht korrigiert. Lass dich von einer Ablehnung nicht entmutigen — es gehört leider zum System.
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